Wer kann eigentlich Stillberaterin werden? 3 Antworten dazu.

Wer kann Stillberaterin werden?

Kann ich StillberaterIn werden?

Ob es dafür Zulassungsbeschränkungen gibt, ob es auf Frauen beschränkt sei – das sind auch häufige Fragen zum Thema. Wie schaut es aus mit den Zugangsvoraussetzungen und mit den Antworten auf: Kann ich StillberaterIn werden?

Die Grundlage: Ist StillberaterIn ein staatlich anerkannter Ausbildungsweg?

Im Grunde darf sich jedeR und jederzeit StillberaterIn nennen. Eine geschützte Berufsbezeichnung ist es in Deutschland nämlich nicht. Weder eine Ausbildung, noch nicht  einmal eigene Stillkenntnisse sind im Grunde nötig, um sich „Stillberaterin“ zu nennen.

Das macht es für ratsuchende Frauen natürlich schwierig: Woran sollen sie denn dann eine fachlich gut ausgebildete, qualifizierte StillberaterIn erkennen? Im Idealfall anhand einer qualifizierenden Weiterbildungsmaßnahme.

Aus diesem Wunsch der erkennbaren Qualifikation der Frauen heraus, sind verschiedene Ausbildungswege entstanden. Mit ganz unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen.

#1 StillberaterIn kann werden, wer gestillt hat

Insbesondere die ehrenamtlichen Stillorganisationen wie die AFS und die La Leche Liga knüpfen den Ausbildungsstart an diese Bedingung.

  1. Bei der AFS ist die Stilldauer selbst nicht wichtig. Kritische Stillstarts und sehr kurze Stillzeiten „zählen“ genauso wie lange Stillbeziehungen oder Stillerfahrungen bei vielen Kindern.
  2. Die La Leche Liga Deutschland legt Wert darauf, das Baby zuvor bis zum Beikoststart voll und danach weiter gestillt wurde. Außerdem sollte das Abstillen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kindes erfolgt sein.

Beide ehrenamtlich engagierten Vereine lassen Ausnahmen gelten – hier ist der persönliche Kontakt mit den Zuständigen im Verein wichtig. Anrufen, Mailen oder persönlich in Stillgruppen, auf Messen oder Kongressen ansprechen kann einem hier weiterhelfen!

Und Männer? Der Grundsatz der eigenen Stillerfahrung schließt Männer zunächst von der Ausbildung zum ehrenamtlichen Stillberater aus. Auf Antrag beziehungsweise mit persönlicher Begründung steht die Ausbildung in der AFS aber auch Männern offen.

In der La Leche Liga International beweisen transgender Dads, das auch Männer im Wortsinne stillen – und wie!

#2 StillberaterIn kann werden, wer medizinische Kenntnisse hat

Wenn Stillberatung entgeltlich, sprich gegen Lohn erfolgen soll, wird in der Regel medizinisches Hintergrundwissen erwartet. Geeignete Berufe für die Verknüpfung von Stillberatung mit Lohnarbeit sind beispielsweise:

  • Hebammen & Geburtshelfer
  • Kinder- /KrankenpflegerInnen
  • GynäkologInnen & Kinderarzt/-ärztin

Für das IBLCE-Examen sind eine Menge Pflichtstunden im medizinischen Umfeld nachzuweisen. Das ist mit dem entsprechenden medizinischen Hintergrund zum einem leichter. Zum anderen steigt die Ausbildung als IBCLC auch entsprechend tief ein und erfordert explizites, medizinisches Verständnis.

Die Beratungstiefe ist bei medzinischem Hintergrundwissen oft eine andere als bei ehrenamtlichen StillberaterInnen. Damit bewegen sich die StillberaterInnen in kritischen Gewässern, insbesondere im Falle von Gedeihstörungen ist eine belastbare medizinische Einschätzung absolut notwendig. Während ehrenamtliche StillberaterInnen ohne Umschweife an den nächsten Arzt verweisen müssen, kann die Still- und LaktationsberaterIn (IBCLC) auf eigene Verantwortung (aber in enger Abstimmung mit dem behandelnden Facharzt) weiter beraten.

Auch die Anforderungen an Fortbildungen und deren Kosten bewegen sich auf einem deutlich höheren Niveau. Ein Unterpunkt zu dieser Vorraussetzung wäre also noch: StillberaterIn kann werden, wer es sich leisten kann.

Wobei mittlerweile gerade Kliniken in die Notwendigkeit einer fundiert ausgebildeten StillberaterIn investieren und die Aus- und Weiterbildungskosten teilweise oder sogar ganz tragen.

#3 StillberaterIn kann werden, wer es werden will

Das klingt jetzt etwas gestelzt, aber: Es gibt auch die Option, einfach so StillberaterIn zu werden. Genauer: StillbegleiterIn bei dem DAIS.

Weder muss zwingend eigene Stillerfahrung noch eine medizinische Grundausbildung nachgewiesen werden. Das intensive Interesse am Thema und der Wunsch, Familien in der Stillzeit zu begleiten, ist ausreichend.

Erfüllst Du die Vorraussetzungen für den einen oder anderen Weg? Dann starte doch direkt: Hier sind die Ausbildungswege zusammengefasst.


Kommentare

4 Antworten zu „Wer kann eigentlich Stillberaterin werden? 3 Antworten dazu.“

  1. Avatar von Bianca Born
    Bianca Born

    Hallo… Ich bin ausgebildete Zahntechnikerin, gilt dies auch als medizinischer Beruf? Und wird für die Ausbildung anerkannt?

    1. Hallo Bianca,
      entschuldige bitte die späte Antwort.

      Zahntechniker sind ja im Verband medizinischer Fachberufe e. V. mit enthalten – das „gilt“, würde ich sagen. Im Zweifel fragst du am besten direkt bei dem Institut an, bei dem du die Ausbildung starten möchtest 🙂

      VG Sabrina

  2. Wer Stillberaterin werden will: Geht bloß nicht zur DAIS! Bei der DAIS geht es nicht um den Menschen, sondern nur um Abzocke. Sobald man auch nur eine Stunde am Seminar nicht teilnehmen kann – warum auch immer – fällt man durch. Ich bin rausgeflogen, weil ich mein akut schwer krankes Baby ins Krankenhaus begleitet habe. Von Kulanz oder Entgegenkommen in dieser Notsituation keine Spur! Man sagte mir, ich könne ja am Ende des Jahres die zwei Wochenenden (zum dritten Wochenende darf ich nicht mehr kommen, weil ich ja beim zweiten Wochenende nicht dabei sein kann) irgendwo in Süddeutschland (ich wohne in NRW) nachholen. Dafür werden dann aber nochmal 600 Euro fällig, die auf die schon bezahlten 995 Euro drauf kommen. Absolute Abzocke! Anderen Teilnehmerinnen geht es nicht besser. Jetzt in der Pandemie isolieren sie sich von ihren Familien um sich ja nicht anzustecken, um ja beim Seminar dabei sein zu können. Es gibt Teilnehmerinnen, die sich aus Angst durchzufallen, mit Magen-Darm-Grippe zum Seminar schleppen und in der Folge alle anderen auch anstecken. Was sind das für Praktiken??? Darüber hinaus hat die DAIS „Stillen nach Bedarf des DAIS“ eingeführt. Während des Seminars – auch online – darf kein Stillkind, wie jung es auch sein mag – gestillt werden. Das wird angehenden Stillberaterinnen verboten! Man hat mir bereits beim ersten Wochenenden gesagt: „Mit so kleinen Kindern machst du die Ausbildung besser ein paar Jahre später“. Super, Mutti, zurück an den Herd!!! Emanzipation, Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Das ist alles an der DAIS vorbeigegangen. Dabei ist es doch genau das, was wir als Stillberaterinnen machen wollen: Die Frauen in ihrem Tun bestärken. Empowering! Ich kann nur jedem, der für das Thema so brennt wie ich, raten, die Ausbildung irgendwo anders zu machen. Alles ist besser, als diesen Psychoterror aushalten zu müssen und sich so abzocken zu lassen.

    1. Liebe Jennifer,
      es tut uns leid, dass Deine Ausbildungssituation derzeit so kompliziert ist, und es ist bedauerlich, Deine Wut hier zu lesen. Es ist das falsche Publikum. Deine Formulierungen sind zudem auf sachlicher Ebene verfälscht:
      Wir weisen VOR Beginn der Ausbildung darauf hin, dass IM Seminar keine Kinder anwesend sein sollen. Bei der Online-Durchführung BITTEN wir ebenfalls darum, die Betreuung um die Pausenzeiten herum zu regeln.
      Außerdem wird VOR der Anmeldung darauf hingewiesen, dass die Seminarwochenenden (sowie die Absenzphasen dazwischen) aufeinander aufbauen. Die jetzt entstehenden Kosten sind ärgerlich, doch der Hinweis auf den Sinn einer Rücktrittsversicherung ist Dir offenbar leider ebenfalls entgangen.
      Ich drücke Dir die Daumen, dass Du Deinen Weg zur Stillbegleiterin/Stillberaterin mit mehr Erfahrung und Besonnenheit abschließen kannst.
      Herzliche Grüße, Dorothee Schmitz, Geschäftsführung DAIS gUG

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